Mittwoch, 23.05.2012
20.03.2007
Share |
   
 

"Jahreswagen" trotz verspäteter Erstzulassung? Vorsicht bei Lagerwagen!

Urteil: Preisnachlass bei zu altem Jahreswagen

Wer ein gebrauchtes Fahrzeug als "Jahreswagen" kauft, obwohl es zum Zeitpunkt der Erstzulassung bereits länger als ein Jahr auf Halde stand, hat das Recht, vom Händler einen Preisnachlass zu verlangen. Nach allgemeinem Verständnis handelt es sich bei einem Jahreswagen um einen Neuwagen, der vom Erstbesitzer längstens ein Jahr gefahren wird. Dabei darf die Frist zwischen Herstellungsdatum und Erstzulassung nicht mehr als ein Jahr betragen.

In dem vom ADAC jetzt veröffentlichten Urteil sprach der Bundesgerichtshof (AZ.: VIII ZR 180/05) auf dieser Grundlage einem Käufer einen Preisnachlass zu. Eine Autohändlerin hatte ihm ein Fahrzeug mit der Bezeichnung "Jahreswagen" verkauft, das im Mai 1999 hergestellt und im August 2001, also mehr als zwei Jahre später, erstmals zugelassen worden war. Damit war die dem Käufer zumutbare Standzeit von zwölf Monaten vor Erstzulassung bei weitem überschritten.

Generell entscheidet sich der Käufer nach Ansicht des ADAC bewusst für einen Jahreswagen. Diese Fahrzeuge sind einerseits deutlich preiswerter als Neuwagen, unterscheiden sich aber in ihrem Nutzwert kaum von diesen. Durch die lange Standzeit vor der Erstzulassung ist der Alterungsprozess jedoch bereits soweit fortgeschritten, dass man nicht mehr von einem Jahreswagen sprechen kann. (red)

Klicken Sie hier zu unserer Rubrik "Recht & Steuern" für weitere Urteile und Informationen.

 

Weitere Informationen


KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

Frage der Woche

GW-trends twittert

Möchten Sie immer sofort informiert werden, wenn es News aus der Gebrauchtwagenbranche gibt. Dann folgen Sie GW-trends auf Twitter. mehr

Professionelles Standzeitmanagement

Langsteher

Lösungen für Ihre Langsteher

Lesen Sie hier die wichtigsten Schritte, um Ihre Standtage zu reduzieren. mehr

Lösungen für Leasingrückläufer

Leasingrückläufer

Tipps zum Verkauf von Leasingfahrzeugen

Lesen Sie hier die aktuellen Beiträge aus GW-trends zur Vermarktung dieser Fahrzeuge. mehr

Kostenlose Leseprobe

Profitieren Sie jetzt!

Testen Sie zwei Ausgaben von GW-trends - kostenlos und unverbindlich! mehr

Gabler Wirtschaftslexikon

GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON ONLINE

Gabler Wirtschaftslexikon Online: Lexikon und Definition für Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und SteuernDas Wissen der Experten:
- Qualitätsgeprüft.
- 25.000 Stichwörter.
- Kostenlos online.

» Definition kostenlos im Lexikon suchen

mehr

Online-GW-Business

10 Tipps für Ihr GW-Geschäft im Internet

Lesen Sie hier, wie Sie Ihr GW-Geschäft im Internet professionalisieren. mehr

Markt

Markt_Box_mini

Den Markt bearbeiten – eine der zentralen Maßnahmen, um den Überblick über die aktuelle Lage des GW-Marktes zu behalten. mehr

GW-Bestseller

Die Statistiken von Mobile.de zeigen, wonach GW-Käufer wirklich suchen. Eine exklusive Marktübersicht in zehn Folgen. mehr