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Der Tacho war nicht gedreht, sondern nur ausgetauscht...
Neuer Tacho in altem GW
Wenn ein GW-Verkäufer weiß, dass ein von ihm angebotener Gebrauchtwagen bereits viel mehr Kilometer auf dem Buckel hat als vom Tacho angezeigt werden, darf er dies nicht verschweigen. Er muss einem arglosen Käufer diesen Umstand mitteilen - und zwar ungefragt - betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.
Weil das ein Aachener Autohändler nicht tat, wurde er jetzt vom Oberlandesgericht Köln (Az. 22 U 170/06) dazu verurteilt, einen von ihm verkauften Porsche 944 S2 Targa ohne Wenn und Aber und gegen sofortige Rückerstattung des Kaufpreises von 15.968 Euro zurückzunehmen. (red)
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