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Urteil
Liegt eine Nachlackierung vor, ist das ein Hinweis auf einen Unfall.
Nachlackierung ist Unfallhinweis
Ein Gebrauchtwagenhändler muss einen Kunden ungefragt auf eine Nachlackierung hinweisen. Das teilte die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit. Eine Nachlackierung sei ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Wenn der Gebrauchtwagenhändler darauf nicht hinweise, dürfe der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Das Gericht gab damit der Gebrauchtwagenkäuferin Recht. Der Händler hatte in dem vorformulierten Kaufvertrag festgehalten, dass der Gebrauchtwagen nach Angaben des Vorbesitzers weder Unfallschäden habe, noch nachlackiert worden sei. Beide Angaben waren falsch. Daraufhin verlangte die Kundin die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Laut OLG komme nicht darauf an, ob der Kunde nach solchen Mängeln gefragt habe. (sen)
Oberlandesgerichts Karlsruhe
Aktenzeichen: 4 U 71/09
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(Foto: Phynix)








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