Dienstag, 22.05.2012
05.10.2009
Share |
   
Aktuelles Urteil

Die Nutzung eines Mietwagens, der später als Gebrauchtwagen gehandelt wird, sei nicht atypisch. Daher müsse der Händler den Kunden nicht darauf hinweisen.

Hinweis auf Mietwagennutzung bei „Gebrauchtem“ keine Pflicht

Ein Fahrzeughändler muss nicht ungefragt darauf hinweisen, dass ein gebrauchtes Auto als Mietwagen genutzt wurde. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern hervor.
Bei einer solchen Nutzung handele es sich nicht um einen „offenbarungspflichtigen Sachmangel“, so dass der Käufer nicht zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt sei (Az.: 2 O 498/08).

Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Autohändler Recht, der einen Jahreswagen an eine Kundin verkauft hatte. Als die Frau erfuhr, dass der Wagen zuvor als Mietwagen genutzt worden war, verlangte sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ihr Argument: Der Händler wäre verpflichtet gewesen, sie auf die Nutzung als Mietwagen hinzuweisen.

Das Landgericht sah für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages jedoch keine rechtliche Grundlage. Es werde nicht vermutet, dass bei einem als Mietwagen genutzten Fahrzeug die Gefahr von Schäden durch sorglose Nutzung sowie durch Fahr- und Bedienungsfehler größer sei. Ebenso wenig handele es sich um eine atypische Nutzung des Autos. (dpa)

 

Weitere Informationen


KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

Frage der Woche

GW-trends twittert

Möchten Sie immer sofort informiert werden, wenn es News aus der Gebrauchtwagenbranche gibt. Dann folgen Sie GW-trends auf Twitter. mehr

Professionelles Standzeitmanagement

Langsteher

Lösungen für Ihre Langsteher

Lesen Sie hier die wichtigsten Schritte, um Ihre Standtage zu reduzieren. mehr

Lösungen für Leasingrückläufer

Leasingrückläufer

Tipps zum Verkauf von Leasingfahrzeugen

Lesen Sie hier die aktuellen Beiträge aus GW-trends zur Vermarktung dieser Fahrzeuge. mehr

Kostenlose Leseprobe

Profitieren Sie jetzt!

Testen Sie zwei Ausgaben von GW-trends - kostenlos und unverbindlich! mehr

Gabler Wirtschaftslexikon

GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON ONLINE

Gabler Wirtschaftslexikon Online: Lexikon und Definition für Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und SteuernDas Wissen der Experten:
- Qualitätsgeprüft.
- 25.000 Stichwörter.
- Kostenlos online.

» Definition kostenlos im Lexikon suchen

mehr

Online-GW-Business

10 Tipps für Ihr GW-Geschäft im Internet

Lesen Sie hier, wie Sie Ihr GW-Geschäft im Internet professionalisieren. mehr

Markt

Markt_Box_mini

Den Markt bearbeiten – eine der zentralen Maßnahmen, um den Überblick über die aktuelle Lage des GW-Marktes zu behalten. mehr

GW-Bestseller

Die Statistiken von Mobile.de zeigen, wonach GW-Käufer wirklich suchen. Eine exklusive Marktübersicht in zehn Folgen. mehr