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Ab April 2009
In Österreich gibt's 1.500 Euro, die Fahrzeuge müssen älter als 13 Jahre sein.
Auch Österreich führt Verschrottungsprämie ein
Österreich wird zur Ankurbelung der Konjunktur in der Auto- und Zulieferindustrie ab April eine Verschrottungsprämie einführen. Wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am Freitag in Wien bekanntgab, werden Besitzer von Autos, die älter als 13 Jahre sind und die aus dem Verkehr gezogen werden, in Österreich 1.500 Euro Zuschuss für einen Neuwagen erhalten. Die Hälfte der Kosten für das Programm wird vom Autohandel übernommen, berichtete die Nachrichtenagentur APA. Durch die Aktion könnten in der Alpenrepublik etwa 30.000 Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß durch umweltfreundlichere Neuwagen des Euro-4 Standards ersetzt werden. Die Regierung in Wien verzichtet wie zuvor schon die deutsche Bundesregierung auf eine Begrenzung des CO2-Grenzwertes für die Förderung. Inhalte Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.gv.at) ist zu lesen: Die Verschrottungs-/Umweltprämie sichert direkt und indirekt bis zu 300.000 Arbeitsplätze bei den österreichischen Autozulieferern und dem Autohandel. Weil etwa 85 Prozent aller in Österreich zugelassenen Autos in der EU produziert wurden und Österreichs Zulieferer großteils dorthin liefern, profitiert auch die österreichische Wirtschaft von der neuen Prämie. Die Ausgestaltung der Prämie - Gesamtvolumen: 45 Millionen Euro. Die Hälfte dieser Summe ist von der betroffenen Branche aufzubringen. Zielgröße ist, dass 30.000 Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1 durch umweltfreundliche Neuwagen mit mindestens Euro 4-Standard ersetzt werden. Das entspricht rund 10 Prozent der jährlichen Neuzulassungen in Österreich. - Höhe der Prämie: 1.500 Euro pro Neuwagen (davon 750 Euro vom Bund). - Stichtag ist der 1. April 2009 für die Erstzulassung des Neuwagens durch den Endkunden. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31.12.2009. - Begünstigtenkreis: Natürliche Personen (Privatkunden), die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Österreich zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neuwagens. - Altwagen: mindestens 13 Jahre alter fahrtauglicher Pkw (damit ausgeschlossen "Unfallwracks"), d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 1. Januar 1996 stattgefunden haben (Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1). - Neufahrzeug: PKW (nach dem Kraftfahrgesetz), das zum ersten Mal und in Österreich auf den private Endkunden zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt. - Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 1.4. bis 31.12.2009 durch Shredderanlage gemäß der österreichischen Altfahrzeugverordnung. - Notwendige Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises durch eine Shredderanlage sowie Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Endkunden (von der Zulassungsstelle) Damit mit der Verschrottungs-/Umweltprämie kein Missbrauch betrieben werden kann, wurden strenge Kriterien und Kontrollmechanismen festgelegt. Die Umstellung von Euro-0- und Euro-1-Wagen auf neue Wagen, hilft der Umwelt, weil diese weniger Schadstoffe ausstoßen. Zudem müssen die Fahrzeuge gemäß Altfahrzeugverordnung zu mindestens 95 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts aller Altfahrzeuge wieder verwendet oder wieder verwertet werden. Der Anteil der Wiederverwendung und der stofflichen Verwertung muss pro Kalenderjahr mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts aller Altfahrzeuge betragen. Damit kommen die Bestandteile eines Autos wieder in den Rohstoffkreislauf zurück bzw. werden zur Energiegewinnung verwendet. (red)
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